Den Angelschein genauer gesagt den Fischerreischein, da gilt folgendes:
Fischerprüfungen sind bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, die Untere Fischereibehörde gibt es in NRW in jeder Stadt.
Mit dem Prüfungszeugnis alleine kannst Du Dir aber keinen Angelschein am Teich oder See holen, dazu benötigst Du den Fischereischein, diesen kannst Du Dir bei der Fischereibehörde für ein Jahr oder auch Lebenslänglich gegen einen Gebühr ausstellen lassen.
Hast Du kein Prüfungszeugnis, dann kannst Du in manchen Bundesländern auch den Fischereischein für ein paar Tage, Wochen oder wie in Thüringen bis zu 3 Monate kaufen.